Die evangelischen Kirchengemeinden in Lemgo betreiben gemeinsam eine Wiedereintrittsstelle in die Kirche. Fragen und Antworten zu diesem Thema stehen unten.
Außerdem haben sie am 24. Mai 2010 eines der größten Tauffeste gefeiert, die bislang in NRW gefeiert wurden: 96 Täuflinge haben sich Gottes Segen zusprechen lassen.
Antwort: Sie können in jedem Gemeindebüro oder bei jedem Pfarrer in die Kirche eintreten. Der Vorteil der Zentralen Wiedereintrittsstelle ist: Diese ist verlässlich geöffnet, Sie müssen sich nicht anmelden und finden einen Pfarrer vor, der Zeit hat zum Gespräch und zum Festhalten der Angaben für den Wiedereintritt.
Frage: Wann ist die Lemgoer Eintrittsstelle geöffnet?
Antwort: Die Eintrittsstelle in Lemgo ist an jedem Freitag von 16 bis 18 Uhr besetzt. Sie brauchen sich nicht anzumelden, sondern können vorbeikommen. Sie erreichen die Sakristei der St. Nicolai-Kirche vom Parkplatz zwischen Kirche und Gemeindehaus Papenstraße 17 aus.
Frage: Wer ist in der Eintrittsstelle anzutreffen?
Antwort: Zu den Öffnungszeiten ist immer eine Pfarrerin oder ein Pfarrer in der Sakristei anzutreffen. Die Lemgoer Eintrittsstelle ist in St. Nicolai angesiedelt, wird aber gemeinsam von den Lemgoer evangelischen Gemeinden betrieben, von den Kirchengemeinden St. Nicolai, St. Marien, St. Johann, St. Pauli, Brake, Lieme und Voßheide.Änderungen gegenüber dem Einteilungplan sind kurzfristig möglich. Auf jeden Fall ist an der Tür der Sakristei notiert, wer Dienst hat und in der Sakristei anzutreffen ist.
Frage: Bei welcher Gemeinde wird man beim Kircheneintritt Mitglied?
Antwort: Wer in der Zentralen Eintrittsstelle St. Nicolai-Lemgo in die Kirche eintreten will, wird nicht automatisch Mitglied der St. Nicolai-Gemeinde, sondern hat die Möglichkeit, sich einer Gemeinde und Konfession (lutherisch oder reformiert) zuzuordnen. Aus praktischen Gründen sollte aber die Regel sein, dass man zu der Gemeinde gehört, in deren Gebiet man wohnt.
Frage: Was braucht man zum Kircheneintritt?
Antwort: Es ist ideal, wenn man zum Kircheneintritt sein Familienstammbuch/Geburtsurkunde und den Personalausweis mitbringt.
Frage: Werde ich noch einmal getauft?
Antwort: Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Frage: Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Antwort: Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Frage: Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Antwort:
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Frage: Was kosten Eintritt und Mitgliedsschaft?
Antwort: Der Eintritt ist kostenlos. Als Mitglied beteiligt man sich über die Kirchensteuer an den Kosten.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Frage: Wird mein Eintritt öffentlich bekannt gemacht?
Antwort: Nein. Der Wiedereintritt in die Kirche ist eine persönliche Sache.